FAQ - Eure Fragen von uns beantwortet

Folgende Fragen wurden von "j-c-opitz" per Kontakt-Formular an uns gerichtet und sollen in dieser FAQ beantwortet werden.

1. Frage: welche verkehrsregeln zwecks versicherungsschutz werden auf dem"weg für alle"gelten?


Antwort: Ein Gehweg mit Freigabe für Radfahrer. Wir schreiben in unserer Stellungnahme: "Wir fordern einen Strandweg, der von allen genutzt werden kann und auf dem Fußgänger immer Vorrang genießen."


2. wer wird ein vorfahrtsrecht haben?


Der Fußgängerverkehr, siehe Antwort zu Frage 1

 

3. wie breit wird er werden 3 oder 4 meter?

 

Drei bis vier Meter. Er muss deutlich schmaler als die 5,90 Meter sein, die in der Entwurfszeichnung von 2016 (Planungsbüro schaper+steffen+runtsch) angesetzt wurde. Der Charakter des Elbstrandes muss in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Dazu passt unserer Meinung nach nur ein schmaler Weg von drei bis vier Metern Breite, der sich gut ins jetzige Landschaftsbild einfügt und den Ort optisch und funktional aufwertet.

 

4. wird es ein tempolimit für elektrofahrräder geben und wie wird es kontrolliert?

 

Sogenannte Schnelle Pedelecs (45 km/h) dürfen diesen Weg nicht benutzen, da sie als Kleinkrafträder gelten. Dann gibt es noch die Pedelecs, die eine Unterstützung bis 25 km/h Tempo besitzen und verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft werden. Ansonsten gilt die Antwort zur Frage 1. Die Kontrollen sollten so wie in Hamburg auch an anderen Stellen üblich durch die Polizei erfolgen.


5. wird es einen leinenzwang für hunde geben und wenn ja wieweit von dem"weg für alle"enfernt wird er gelten?


Für einen Gehweg gibt es keinen Leinenzwang. Der Halter eines Hundes hat allerdings eine besondere Verantwortung und haftet bei Fahrlässigkeit.
Am Elbstrand in Övelgönne gilt allerdings eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Davon wird der Elbstrandweg für alle wahrscheinlich nicht ausgeschlossen sein. Hier ein Link zum Thema Övelgönner Strand und Leinenzwang.
http://www.mopo.de/hundegesetz-leinenzwang--nicht-fuer-meinen-hund-21116630


6. warum kann man die steinschüttung und büsche nicht ohne "weg für alle" entfernen und den strand verbreitern?


Das eine bedingt nicht zwingend das andere. Ihnen steht frei eine politische Initiative zu gründen und sich für eine Aufwertung des Elbstrandes einzusetzen. Bei unserer Forderung für einen "Strandweg für alle" haben wir die Gesamtsituation vorort in den Blick genommen. Da ein Strandweg einerseits Strandfläche beansprucht, wollen wir gleichzeitig neue Strandflächen für die Strandbesucher nutzbar machen. Besonders an den Sommerwochenden hätten die Strandbesucher dann mehr Raum, um sich nah am Wasser einen Platz zu suchen. Mit dem neuen Strandweg kann der eigene Lieblingsplatz komfortabel erreicht werden.
Diese Aufwertungsmaßnahmen sind zwar nicht Teil unserer Kernforderung, aber wir empfehlen sie im Sinne eines Gesamtkonzeptes.


7. wird es ein schutzgeländer, um das abrutschen mit dem rad in den sand und den damit verbundenen sturtz zu verhindern, geben?


Nein. Ein Schutzgeländer steht im Widerspruch zur Barrierefreiheit. Es sollen keine neuen Barrieren entstehen. Ein Geländer ist nicht dazu geeignet einen Sturz zu verhindern. Überdies wäre eine Kollision mit einem Stahlgeländer gefährlicher als der Sturz in den weichen Sand.


8. warum kann man nicht parallel für die pendler einen"radschnellweg" an der elbchaussee bauen, um den "weg für alle" von den pendlerverkehr zu entlasten?


Das ist eine sehr gute Idee. Ein paar Gedanken dazu: Der sehr schnell und sicher radelnde Pendler und Rennradsportler soll das bestehende Straßennetz nutzen. Diese beiden Gruppen sind grundsätzlich nicht die Zielgruppe für einen Strandweg. Der Strandweg wird für diese Menschen auch nicht attraktiv genug sein, da er nicht die Geschwindigkeit der Elbchaussee bieten kann.
Zur technischen Seite: Die Elbchaussee ist in großen Teilen nicht breit genug, um einen Radweg anzulegen. Erst recht wird es an der Elbchaussee keinen "Radschnellweg" geben können, da ein solcher noch breiter sein müsste, als ein gewöhnlicher Radweg. Tatsächlich wird es voraussichtlich im Jahr 2020 Schutzstreifen an der Elbchaussee geben. Wegen Platzmangels aber eben nicht im gesamten Streckenverlauf.
Genaueres zum Thema Elbchaussee finden Sie hier:
https://www.elbstrandweg.de/mehr-zum-thema-1/alternativen/